Rechtsanwaltskanzlei I Hellmich
Portrait

RA Edmund Hellmich


„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“

(Berufsordnung i.d.F. 01.07.2006)

Ich bin seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2000 in Berlin schwerpunktmäßig im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

Nach meinem Assessorexamen war ich bis Anfang 2006 im Berliner Büro der Kanzlei Scheunemann & Dr. Grabau tätig. Meine dort gewonnene Berufserfahrung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht als Vertreter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bestandsschutzstreitigkeiten, in tarifrechtlichen Angelegenheiten und bei der Beratung von Betriebsratsangehörigen stelle ich seit Anfang 2006 in eigener Kanzlei unter Beweis. Im Bereich des öffentlichen Dienstrechts findet sich auch die Schnittstelle zu meiner Tätigkeit im Verwaltungsrecht, einem Rechtsgebiet, in dem ich seit mehreren Jahren nebenamtlich als Prüfer bei der Juristenausbildung in Berlin und Brandenburg mitwirke.

Auf salesjob.de widme ich mich zudem 14-tägig den Fragestellungen des Berufs-Alltags oder spannenden neuen Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts.



Edmund Hellmich